Der KHM-Museumsverband ist bemüht, seine im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossambras-innsbruck.at, weltmuseumwien.at, theatermuseum.at.
b) Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Die bestmögliche Erfüllung der Anforderungen auf den Websites khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossambras-innsbruck.at wird mit einer Neugestaltung der Seiten bis Ende 2021 einhergehen.
Die Korrektur der Mängel auf der Website weltmuseumwien.at und theatermuseum.at wird im Zuge künftiger Entwicklungszyklen berücksichtigt.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unser bereits bestehendes barrierefreies Angebot für das Kunsthistorische Museum Wien hinweisen. Weitere Informationen finden Sie unter www.khm.at/barrierefrei
b) Unverhältnismäßige Belastung
Wir haben die Kosten der Bereitstellung von alternativen Inhalten zu zeitbasierten Medien (Anforderung 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5) bewertet und sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde, werden aber bei der künftigen Implementierung von Audio-, Video- und anderen Medieninhalten darauf achten, dass die Anforderungen stärker berücksichtigt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
PDF-Dokumente, die auf unseren Websites bereitgestellt werden sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können (Anforderung 4.1.2).
Diese Erklärung wurde am 22.9.2020 anhand einer vom KHM-Museumsverband durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Es ist uns ein Anliegen unsere Angebote und Services zu verbessern und für alle Menschen zugänglich und verständlich zu machen. Unsere Websites werden laufend weiterentwickelt, dabei sind wir bemüht Bedienbarkeit und Zugänglichkeit bestmöglich zu gewährleisten. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Ihnen die Nutzung unserer Websites erschweren oder verhindern, bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an info.web@khm.at mit dem Betreff "Hinweis zur Barrierefreiheit". Beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Websites oder des Dokuments an. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe zur Verbesserung unserer Angebote!
Kontakt:
KHM-Museumsverband
Abteilung Visuelle Medien – Internet
E-Mail: info.web@khm.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.